Für Produktfragen bzw. Beratungen steht Ihnen das jeweilige Unternehmen gerne zur Verfügung. Wenn Sie z. B. an dem kostenlosem Konto der DKB interessiert sind, so erreichen Sie die Damen und Herren der DKB unter:
ACHTUNG: Diese Website informiert nur grundsätzlich über kostenlose Girokonten in/für Österreich. Wenn Sie Produktfragen haben, so wenden Sie sich an die jeweilige Bank!
Wenn Sie mir eine E-Mail senden möchten, so können Sie die unten angeführte E-Mailadresse verwenden, jedoch werden KEINE Produktanfragen beantwortet!
Lieber Andreas,
vorerst besten Dank, dass du dich auf deiner Seite http://www.gratis-konto.at dieses leidigen Themas angenommen hast. Ich bitte dich nur einige Ungereimtheiten zum Thema “Besteuerung von ausländischen Zinserträgen” zu bereinigen:
* Startseite: “34 Antworten” dazu ist die Chronologie zum Thema “Freigrenze EUR 22″ korrekt dargestellt.
* “Fragen und Antworten”/”Zinseinkommen aus dem Ausland – wie dem Finanzamt melden?” Hier steht noch der unrichtige Informationsstand “Freigrenze 50-60 Euro”, auch wenn du auf das Finanzamt verweist. Hier sollte der aktuelle Wissensstand stehen, um Suchende nicht in eine Sackgasse zu führen…
* “Fragen und Antworten”/”Zinseinkommen für Auslandszinsen”: Hier bricht die Information mit einer Fehlinformation (Freigrenze EUR 88) ab. Deine spätere Berichtigung fehlt.
Ich kann nur jedem raten, ausländische Zinserträge gegenüber unserer Finanz zu deklarieren. Der Informationsfluss zwischen den Ländern funktioniert zumindest mit Deutschland erstaunlich gut…
Übrigens war ich wie du SEHR erstaunt, dass ein Steuerberater von einer Einkommenssteuererklärung (E1) abrät. Wie du richtig schreibst, besteht für den Antragsteller praktisch kein Unterschied zur Arbeitnehmerveranlagung (L1). Beide Anträge (E1 und L1) können übrigens komfortabel in finanzonline gestellt werden. Für unselbständig Erwerbstätige muss eventuell die Freischaltung von E1 beim Finanzamt beantragt werden.
Zu deiner Fragen: Ich werde die unentgeltliche Visa-Kreditkarte von “DKB-Cash” für die ebenso unentgeltliche Barbehebungen außerhalb des “Euro-Landes” verwenden. Dadurch werde ich auch die erwähnte Freigrenze von EUR 22 für Zinserträge kaum überschreiten. Übrigens kann man eventuelle ausländische Bankspesen für Barbehebungen bei DKB zur Erstattung beantragen (siehe dortige FAQ).
Beste Grüße von Urfahr in die Solar City
Walter
Lieber Walter,
dankeschön für Deinen ausführlichen Kommentar. Ich habe nun versucht Deine Hinweise einzuarbeiten, denke habe es “geschafft”
Die Freigrenze zu überschreiten ist nur für diejenigen problematisch, die die kreditkarte zum ansparen verwendet haben. Jetzt aber gibt es in Österreich wieder höhere Zinsen, da wäre man ungeschickt so anzusparen.
Das schöne ist an diesem Produkt – man kann es verwenden wie und wann man will – ohne irgendwelchen Zwang.
Grüße nach Urfahr!