Gemeinschaftskonto: das Girokonto für mehrere Personen

Gemeinschaftskonto: das Girokonto für mehrere Personen

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergleich von kostenlosen Gemeinschaftskonten
  • Gemeinschaftskonten eigenen sich sehr gut z.B. als Haushaltskonto
  • Unterscheidung zwischen „Und-Konto“ und „Oder-Konto“
  • Nur zu empfehlen bei gegenseitigem Vertrauen, speziell bei „Oder-Konto“
  • alle Inhaber sind haftbar

In diesem Ratgeber

Vergleich

Im unten stehenden Vergleich werden Banken, die eine Gemeinschaftskonto anbieten, aufgelistet. Darunter finden sich österreichische Anbieter, wie die bank99, Anadi Bank, Bank Austria oder die Sparkasse, und auch Banken aus Deutschland wie beispielsweise die DKB oder die Comdirect. 

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist, ob ein monatlicher Mindesteingang gefordert ist und natürlich die laufenden Kosten durch die Kontoführungsgebühr. Diese kann bei der einen oder anderen Bank umgangen werden, indem die Information eingeholt wird, ob es besser ist erst auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen und dann auf das Einzelkonto weiter zu überweisen, oder eben umgekehrt. 

Weiters zahlt es sich aus, die Kosten für eine Partner Karte genau unter die Lupe nehmen. Dahingehend fallen z.B. bei der Anadi Bank Kosten von 29,25 Euro, bei der Bank Austria 20,64 Euro im Jahr an und bei der DKB oder Comdirect ist die Partnerkarte kostenlos. Daher eben auch die Empfehlung für die DKB oder Comdirect als gratis Gemeinschaftskonto. Die Eröffnung ist bei der DKB bequem online möglich, bei der Comdirect muss es über ein PDF Formular erfolgen für uns hier in Österreich. Schade.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

In einem gemeinsamen Haushalt stellt sich schnell die Frage nach der Finanzierung jener Dinge, die das tägliche Leben begleiten. Wer bezahlt den nächsten Lebensmitteleinkauf? Wie werden Energierechnungen oder Internetkosten gerecht aufgeteilt? Wer begleicht die nächste Drogerierechnung? Und was ist wenn etwas kaputt wird und repariert werden muss? Oder steht eine größere gemeinsame Anschaffung an? Dafür eignet sich ein Gemeinschaftskonto, auf das ein gleichberechtigter Zugriff aller Zeichnungsberechtigten möglich ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um Paare handeln, auch für Wohngemeinschaften z. B., eignet sich dieses Konto. 

Viele Paare oder Lebensgemeinschaften werden teilen sich die Kosten je nach Einkommen auf und bestenfalls sind alle mit der Lösung zufrieden. Eine weitere Möglichkeit ist das Führen eines Gemeinschaftskontos, das mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber auszeichnet. Bei der älteren Generation ist das Gemeinschaftskonto mit rund 50 % stark vertreten. Jüngere scheinen sich da schwerer zu tun, denn die Quote liegt bei nur rund 20 %. Ein bestehendes Konto „umzuwandeln“ ist nicht immer möglich,  in der Regel muss ein neues Girokonto eröffnet werden.

Gängig ist es, ein Einzelkonto zu führen und für die gemeinsamen Ausgaben ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Nur ein Gemeinschaftskonto zu führen kann zu erheblichen Nachteilen führen, wie z. B. wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten einer Partei kommt. Bei manchen Banken ist es wichtig, dass das Geld zuerst auf das Gemeinschaftskonto eingeht, bevor es auf die Einzelkonten weiterüberwiesen wird um bessere Kontokonditionen zu erhalten. 

Was denn nun die Vorteile und Nachteile eines Gemeinschaftskontos sind und welche Kontoanbieter sich dafür lohnen, lesen Sie hier!

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • gleichberechtigte Einsicht auf das Konto 
  • gerechte Aufteilung der Kosten 
  • Zeitersparnis 

Der Grund, warum sich ein Gemeinschaftskonto lohnt, ist die gerechte Aufteilung der laufenden Kosten. Im Regelfall zahlen alle Beteiligten den ausgemachten Betrag auf das Konto ein, um dann wiederum die finanziellen Aufwendungen des täglichen Lebens bewältigen zu können. Diskussionen über wer hat was wann bezahlt gehören damit der Vergangenheit an! Auch die Einsicht auf das Konto aller Inhaber ist ein wichtiger Vorteil gegenüber einem „Konto mit zweiter Bankomatkarte“. 

Nachteile

  • gemeinsame Haftung 
  • im Todesfall eines Inhabers fällt der Anteil der Erbmasse zu 

Ein nicht zu unterschätzender Nachteil ist die gemeinsame Haftung. Wird das Konto überzogen, spielt für die Bank keine Rolle, wer der Zeichnungsberechtigten die Überziehung zu verantworten hat. Ein Gemeinschaftskonto hat somit auch viel mit Vertrauen zu tun! Gerät einer der Beteiligten in Zahlungsschwierigkeiten und kommt es zu einer bei einer Pfändung ist auch das Gemeinschaftskonto betroffen. Bei einem Gemeinschaftskonto wird eben alles zu gleichen Teilen geteilt – das Haben und auch das Soll!

Alternativ kann eine Vollmacht über das eigene Konto ausgestellt werden. Diese ist sinnvoll und funktioniert für Bargeldbehebungen und Überweisungen. Bei Schließfächern, Krediten  oder Depots stößt die Vollmacht aber an ihre Grenzen. Des Weiteren gibt es noch die Option eine Zeichnungs- oder Verfügungsberechtigung auszustellen. Auch zu Problemen kann es bei einem Todesfall kommen. Verstirbt einer der Kontoinhaber, bedeutet das, dass die Hälfte des Vermögens am Konto automatisch in die Erbmasse fällt. Es spielt keine Rolle, wieviel Geld wer in der Vergangenheit eingezahlt hat. 

Nicht unbedingt empfohlen wird der Zugang, einfach eine zweite Bankomatkarte für den Partner bzw. die Partnerin auszustellen. Geht es rein um die Bargeldbehebung, ist das natürlich eine Option. Zahlt die zweite Person ebenfalls Geld auf das Konto ein, wird es schwierig, denn eine Einsicht bzw. einen Zugang zum Konto gibt es bei dieser Lösung nicht! 

Zeichnungsberechtigung oder Verfügungsberechtigung

Viele werden mit den Worten Zeichnungsberechtigung und Verfügungsberechtigung nicht viel anfangen zu wissen, doch sind sie ungemein wichtig, wenn es um ein Girokonto geht. Daher genau aufpassen und überlegen, was man denn gerne hätte.

Eine Zeichnungsberechtigung oder Verfügungsberechtigung wird bei der Bank direkt hinterlegt.

Zeichnungsberechtigung

Die Zeichnungsberechtigung ist das Recht des Zeichnungsberechtigten über das Girokonto zu verfügen in Form von z. B. Abhebungen, Einzahlungen oder Überweisungen. Der Zeichnungsberechtigte wird vom Kontoinhaber dazu bevollmächtigt. Die Rechte und Pflichten über das Girokonto verbleiben jedoch beim Kontoinhaber (=Verfügungsberechtigten). Der Zeichnungsberechtigte darf z. B. keine Bankomatkarte oder Kreditkarte ordern, kann das Konto nicht löschen oder auch keine anderen Zeichnungsberechtigungen erteilen. 

Verfügungsberechtigung

Die Verfügungsberechtigung ist das Recht, über ein Girokonto verfügen zu können. Grundsätzlich ist es so, dass der Inhaber des Girokontos auch der Verfügungsberechtigte ist und damit alle Rechte und Pflichten inne hat. Nimmt man aber einen weiteren Verfügungsberechtigten dazu, so hat dieser die gleichen Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Kontoinhaber. Ein Und-Konto bzw. Oder-Konto sind jeweils Konten mit Verfügungsberechtigung von zwei oder mehr Personen.

Und-Konto und Oder-Konto

Bei einem Gemeinschaftskonto unterscheidet die Bank zwischen einem „Und-Konto“ und einem „Oder-Konto“. Hier handelt es sich um eine Verfügungsberechtigung von den Personen.

Oder-Konto

Beim „Oder-Konto“ können alle Kontoinhaber unabhängig von einander auf das Guthaben zugreifen und darüber verfügen. Es braucht dafür keine Zustimmung der anderen am Konto Beteiligten. Verstirbt ein Inhaber, wird das Konto nicht gesperrt und bleibt für die anderen Inhaber zugänglich. 

Und-Konto

Ein „Und-Konto“ ist äußerst selten und von Banken wird es aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes kaum mehr angeboten. Zum Unterschied zum „Oder-Konto“ können Bankgeschäfte nur zusammen mit einem andern Inhaber getätigt werden. Das macht Kontobewegungen dementsprechend komplizierter und eignet sich daher nur in speziellen Fällen, wie z.B. für Vereine oder bei Erbengemeinschaften um Missbräuche zu unterbinden. Das „Und-Konto“ bietet somit ein großes Maß an Kontrolle. Verstirbt ein Kontoinhaber, wird es nochmals komplizierter. Denn der verbliebene Kontoinhaber kann dann nur mit den gesetzlichen Erben auf das Konto zugreifen. Mit dem Änderungsauftrag der jeweiligen Bank kann ein „Und-Konto“ in ein „Oder-Konto“ umgewandelt werden. 

Eröffnung & Schließung

Eröffnung

Vorab muss natürlich geklärt sein, ob die Bank ein Gemeinschaftskonto überhaupt anbietet. Bei den allermeisten Banken wird das Konto dann online eröffnet und alle Beteiligten am Gemeinschaftskonto müssen ihre Identität nachweisen. Die Legitimierung erfolgt in der Regel über das Video-Identverfahren selten über das Post-Identverfahren.Benötigt dazu wird ein gültiges Ausweisdokument, wie ein Reisepass, ein Führerschein oder ein Personalausweis. 

Schließung

Wird das Gemeinschaftskonto nicht mehr benötigt, z.B. wenn es zu partnerschaftlichen Trennungen kommt, oder sich die Wohngemeinschaft auflöst, müssen alle Kontoinhaber der Schließung zustimmen. Oder das Konto wird in ein Einzelkonto umgewandelt, aber auch dafür braucht es von allen eine schriftliche Zustimmung. 

Fazit

Ein Gemeinschaftskonto ist ein normales privates Griokonto und  kann das finanzielle Zusammenleben durchaus vereinfachen. Das monatliche Einzahlen eines festgelegten Betrages auf ein gemeinsames Konto kann viel Ärger ersparen. Das funktioniert allerdings nur dann gut, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten und es nicht zu missbräuchlichen Geldverschiebungen kommt. Ein Handicap dafür stellt das „Und-Konto“ dar, denn für Überweisungen etc. werden immer zwei Inhaber benötigt. Das Konto ist allerdings ein Auslaufmodell, da die Verwaltung für die Banken einen zu hohen Aufwand bedeuten. Generell ist zu betonen dass ein Gemeinschaftskonto auch ein gewisses Risiko birgt, denn ganz nach dem Motto „Mitgehangen, Mitgefangen“ haften auch alle Inhaber für ein Minus am Konto, ganz egal wer dieses verursacht hat.

Anbieter für ein Gemeinschaftskonto gibt es viele, attraktiv dafür ist beispielsweise das DKB Konto aus Deutschland. Der Mindesteingang im Monat beträgt 700 Euro, dafür entfällt aber die Kontoführungsgebühr, die Kosten für die Partnerkarte, und mit dem Aktivstatus gibt es auch noch zusätzlich attraktive Konditionen. 

Andreas von Gratis-Konto.at

Ich bins, Andreas! Der Gründer und der Kopf von Gratis-Konto.at – die Website wurde 2008 gestartet mit dem Ziel den hier in Österreich lebenden Menschen eine Übersicht zu bieten von kostenlosen und kostengünstigen Girokonten. Nach und nach wurde das Angebot erweitert um die Themen Zahlungsverkehr. Dazu gehören zum Beispiel das Thema Kreditkarte bzw. Zahlungskarten allgemein sowie mobile Zahlungssysteme wie Apple Pay oder Google Pay. 

Im Regelfall versuche ich natürlich die zahlreichen Konten, Karten & Co persönlich zu testen und berichte daher aus dem Maschinenraum der Konten & Karten.

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