Vivid Money erhöht Gebühren für inaktive Standard-Kundschaft und erschwert das „gratis“ Konto: Was sich ab Oktober 2026 ändert

Kurz vorab: Es geht hier um eine reine Kontoführungsgebühr, keine Anlageentscheidung. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, wenn du ein Vivid-Konto im Standard-Plan nur nebenbei nutzt, denn die Bedingungen für die kostenlose Kontoführung werden spürbar strenger.

Vivid Money S.A. (Luxemburg) hat mit Stand 18. August 2026 eine neue Fassung seines Preis- und Leistungsverzeichnisses veröffentlicht (Schedule 2, Version 4). Betroffene Nutzende werden derzeit per App und E-Mail informiert und um Zustimmung zu den neuen Bedingungen gebeten.

Was sich konkret ändert

Die monatliche Kontoführungsgebühr für inaktive Standard-Konten steigt von bisher 3,90 € auf 4,90 €, ein Plus von rund 26 Prozent. Deutlich schwerer wiegt aber, unter welchen Voraussetzungen diese Gebühr künftig entfällt:

Bisher reichte eine der beiden folgenden Bedingungen, um die Gebühr zu vermeiden:

  • mindestens eine aktive Karte plus mindestens eine Kartentransaktion im jeweiligen Kalendermonat (Bargeldabhebungen zählten dabei nicht), oder
  • ein kumulierter Saldo von mehr als 1.000 € auf allen Vivid-Konten am letzten Tag des Monats.

Neu gilt eine der beiden folgenden Bedingungen:

  • ein kumulierter Saldo von mindestens 3.000 € auf Money-, Invest- und Crypto-Konten zusammen am letzten Tag des Monats, oder
  • Kartenumsätze von mindestens 1.000 € im vorangegangenen Kalendermonat (Bargeldabhebungen und sogenannte Quasi-Cash-Umsätze zählen weiterhin nicht mit).

Der entscheidende Punkt: Die bisher sehr niedrige Einstiegshürde fällt komplett weg. Eine einzelne Kartenzahlung, egal in welcher Höhe, reicht nicht mehr, um die Gebühr zu umgehen. Wer künftig gebührenfrei bleiben will, braucht entweder ein spürbares Guthaben von satten 3.000 Euro – spärlich verzinst – oder einen monatlichen Kartenumsatz von 1.000 €. Für ein Zweitkonto oder ein selten genutztes Nebenkonto ist das eine hohe Hürde.

Zustimmung wird tatsächlich eingeholt, auch in Österreich

Vivid selbst hält im Kleingedruckten fest, dass die neue Regelung für Kundschaft in Ländern, in denen aktiv um Zustimmung gebeten wird, darunter ausdrücklich Österreich, Deutschland, die Niederlande und Polen, erst mit dieser Zustimmung wirksam wird. In allen anderen Ländern greift die Änderung automatisch zwei Monate nach der Benachrichtigung, ganz ohne aktives Handeln.

Im Moment fordert Vivid seine Kundschaft derzeit per App und E-Mail dazu auf, die aktualisierten Bedingungen bis zum 20. Oktober 2026 zu bestätigen. Berichten zufolge droht offenbar eine Kontokündigung, wenn die Zustimmung ausbleibt, eine offizielle Bestätigung dazu liegt allerdings nicht vor. Wer sein Konto kaum noch nutzt oder die Nachricht in der App bislang übersehen hat, sollte das im Auge behalten.

Nicht betroffen sind laut der Kundeninformation von Vivid alle, die den Standard-Plan bereits aktiv im Sinne der neuen Kriterien nutzen, sowie Kundschaft im Plus- oder Prime-Plan und Mitglieder eines Vivid-Business-Kontos.

Für wen wird das Vivid Standard-Konto jetzt unattraktiv?

  • Hauptkonto mit regelmäßigen Kartenzahlungen: bleibt in der Regel weiterhin gebührenfrei, sofern monatlich rund 1.000 € Kartenumsatz erreicht werden.
  • Zweit- oder Nebenkonto (z. B. fürs Reisen, für Fremdwährungen oder gelegentliche Überweisungen): wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kostenpflichtig, da weder 1.000 € Kartenumsatz noch 3.000 € Guthaben realistisch erreicht werden.
  • Konto mit größeren Rücklagen: bleibt bei mindestens 3.000 € kumuliertem Guthaben über Money-, Invest- und Crypto-Konten weiterhin gebührenfrei, auch ganz ohne Kartennutzung.

Wer sich in der zweiten Gruppe wiederfindet, sollte die Zustimmungsfrist (nach aktuellem Stand 20. Oktober 2026) nicht ungenutzt verstreichen lassen und in Ruhe prüfen, ob sich das Konto unter den neuen Bedingungen noch lohnt oder ob eine Kündigung beziehungsweise ein Wechsel sinnvoller ist. Wer nicht zustimmt bleibt im alten Regime, hier kann es jedoch sehr gut sein, dass Vivid diese Konten dann kündigt.

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